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Das duale System des Arbeitsschutzes & typische Fragen bei Behördenbesuchen

Silhouette einer Person mit Fragezeichen in der Hand – Symbolbild für Behördenfragen – Erfolgspaket.com

1. Das duale System des Arbeitsschutzes

Deutschland verfügt über eines der am besten entwickelten Arbeitsschutzsysteme weltweit. Es beruht auf einem dualen Modell, das sich aus zwei Säulen zusammensetzt:

1. Der staatliche Arbeitsschutz – vertreten durch die Gewerbeaufsichtsämter bzw. Arbeitsschutzbehörden der Länder.
2. Der autonome Arbeitsschutz – vertreten durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Ziel dieses zweigleisigen Systems ist es, eine flächendeckende Überwachung und Unterstützung der Betriebe zu gewährleisten – sowohl im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften als auch auf die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Die staatlichen Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsämter)

Die staatlichen Aufsichtsbehörden sind Teil der Länderverwaltungen. Je nach Bundesland heißen sie Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder Staatliche Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und weiterer Vorschriften. Sie können Anordnungen erlassen und Bußgelder verhängen (§ 22 ArbSchG).

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 114 ff. SGB VII). Es gibt rund 11 Berufsgenossenschaften für die gewerbliche Wirtschaft und mehrere Unfallkassen für den öffentlichen Dienst. Ihre Hauptaufgaben sind Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Im Bereich Prävention prüfen sie die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften).

Gemeinsames Ziel – unterschiedliche Zuständigkeiten

Beide Systeme arbeiten komplementär. Während die staatlichen Behörden die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards überwachen, fördern die Berufsgenossenschaften die Prävention und beraten Unternehmen praxisnah. Ihre Zusammenarbeit wird durch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) koordiniert.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Die GDA koordiniert seit 2008 die Arbeit der Länder und Unfallversicherungsträger (§ 20a ArbSchG). Sie dient dazu, einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen, Doppelprüfungen zu vermeiden und gemeinsame Präventionsprogramme umzusetzen.

Ablauf eines Betriebsbesuchs

Ein Betriebsbesuch durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft erfolgt meist unangekündigt oder mit kurzer Vorankündigung. Typischer Ablauf:
1. Begrüßung und Vorstellung der Aufsichtsperson
2. Erläuterung des Besuchszwecks
3. Betriebsbegehung
4. Gespräch mit Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragten
5. Einsichtnahme in Unterlagen (Gefährdungsbeurteilungen, Prüfprotokolle etc.)
6. Mündliche Hinweise oder schriftliche Anordnungen
7. Abschlussgespräch und Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

2. Typische Fragen bei Betriebsbesuchen

Allgemeine Organisation

  • • Gibt es eine verantwortliche Person für Arbeitsschutz im Betrieb?
  • • Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung zu allen Tätigkeiten und allen Gefährdungen vor?
  • • Werden Unterweisungen regelmäßig dokumentiert?
  • • Ist der Arbeitsschutzausschuss eingerichtet (bei >20 Beschäftigten)?
  • • Gibt es Betriebsanweisungen für gefährliche Tätigkeiten?
  • • Wie werden neue Mitarbeiter eingewiesen?

Technische Sicherheit / Betriebssicherheit

  • • Werden Arbeitsmittel regelmäßig geprüft?
  • • Sind Maschinen CE-gekennzeichnet?
  • • Liegen Prüfprotokolle vor?
  • • Sind Schutzeinrichtungen vorhanden und funktionsfähig?

Gefahrstoffe / Biologische Arbeitsstoffe

  • • Gibt es ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis?
  • • Liegen Sicherheitsdatenblätter vor?
  • • Werden Stoffe richtig gekennzeichnet und gelagert?
  • • Werden Beschäftigte regelmäßig über Gefahren unterrichtet?

Ergonomie und Gesundheitsschutz

  • • Sind Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet?
  • • Gibt es Maßnahmen gegen psychische Belastungen?
  • • Werden arbeitsmedizinische Vorsorgen durchgeführt?
  • • Werden alle Mitarbeitende in die Gefährdungsermittlung einbezogen, insbesondere zur Ergonomie und zu Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung?

Brandschutz und Notfallorganisation

  • • Gibt es ein Brandschutzkonzept oder eine Brandschutzordnung?
  • • Sind Flucht- und Rettungspläne aktuell?
  • • Gibt es ausgebildete Evakuierungs- bzw. Brandschutzhelfer und Ersthelfer?
  • • Werden Feuerlöscher regelmäßig geprüft?
  • • Werden Evakuierungsübungen mindestens jährlich mit allen Mitarbeitenden durchgeführt?

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • • Welche Betreuungsform nach DGUV Vorschrift 2 wird angewendet?
  • • Werden ASA-Protokolle geführt?

Fazit

Das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland gewährleistet ein engmaschiges Netz aus Kontrolle, Beratung und Prävention. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Rechtssicherheit entsteht durch systematische Organisation. Ein gut vorbereiteter Betrieb mit vollständiger Gefährdungsbeurteilung, klaren Zuständigkeiten und nachvollziehbarer Dokumentation wird bei jeder Aufsichtsprüfung überzeugen.

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